BHKW-Förderprogramm der Elektrizitätswerke Schönau (EWS)
Gültig seit Oktober 2008
Die EWS wollen mit ihrem Förderprogramm Menschen ermuntern und unterstützen, in nachhaltige ökologische Stromproduktion zu investieren. Damit sich aber die Wirtschaftlichkeit und die ausreichende Gewinnerzielungsabsicht der Investition gegenüber dem Finanzamt (Gewinnerzielungsabsicht) darstellen lässt, sind gerade bei kleineren BHKW-Anlagen diese zusätzlichen Vergütungen notwendig.
Vor dem Hintergrund gestiegener Betriebskosten und geringerer Einnahmen von den Netzbetreibern ist die Nachfrage nach dem EWS-Förderprogramm sprunghaft gestiegen.
Wie fördert die EWS?
Unsere Förderung besteht in einer zusätzlichen Vergütung für den ins Stromnetz eingespeisten Strom. Das bedeutet: Sie speisen den Strom, den sie selbst nicht verbrauchen, in das Netz Ihres Netzbetreibers ein. Für diesen eingespeisten bekommen Sie von Netzbetreiber eine Vergütung - er verkauft ihren Strom ja auch weiter! Von uns
bekommen Sie eine zusätzliche Vergütung geschenkt.
Woher kommen die Fördergelder ?
Jede Kilowattstunde Schönauer Stroms enthält den so genannten Schönauer Sonnencent, mit dem ein „Fördertopf“ gespeist wird. Dieser Sonnencent beträgt 0,5 Cent/kWh (bei Tarifkunden) und kann wahlweise erhöht werden. Der durchschnittliche jährliche Förderbetrag eines EWS-Kunden beträgt 10,50 €.
Förderung:
Die EWS verpflichtet sich vertraglich, 5 Jahre einen Förderbetrag auf jede in Stromnetz eingespeiste kWh zu bezahlen. Danach verlängert sich die Förderverpflichtung stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn die EWS weiter genügend Kunden haben.
Grundlage für die Ausbezahlung unserer Zusatzvergütung sind die Abrechnungen des Netzbetreibers.
Bei der Höhe der Förderung legt EWS die Richtlinien zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen des Berliner Umweltministeriums zugrunde.
Jahreslaufzeit
des BHKW |
EWS-
Förderbetrag |
zu erwarende Jahresförderung bei 5 kWh
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ins Stromnetz eingespeiste kWh (70%)
|
EWS-Jahresförderung
|
bei 3 500 h
|
2,00 Ct/kWh
|
17.500 kWh
|
12.250 kWh
|
245,00 €
|
bei 4 000 h
|
1,50 Ct/kWh
|
20.000 kWh
|
14.000 kWh
|
210,00 €
|
bei 5 000 h
|
0,50 Ct/kWh
|
25.000 kWh
|
17.500 kWh
|
87,50 €
|
Diese Förderbeträge müssen durch Neukunden der EWS aufgebracht werden, da der Fördertopf der EWS immer zeitnah ausgeschüttet wird.
Förderkriterien:
1. es müssen Neuanlagen sein,
2. der Geförderte muss EWS-Stromkunde sein,
3. 20 % der Neukunden werden von dem Geförderten innerhalb eines Jahres geworben (der Geförderte wird als Neukunde anerkannt). *
4. werden nicht alle neuen Kunden geworben, erfolgt die Förderung prozentual zu den neu geworbenen EWS-Kunden.
* Beispielrechnung:
Der durchschnittliche jährliche Förderbetrag eines EWS-Kunden beträgt 10,50 €.
Jahreslaufzeit
des BHKW |
EWS-
Förderbetrag |
EWS-
Jahresförderung |
fü r die Förderung benötigte Neukunden
|
Neukunden, die durch EWS geworben werden
|
Neukunden, die der Geförderte wirbt (20%)
|
bei 3 500 h
|
2,00 Ct/kWh
|
245,00
|
23
|
18
|
5
|
bei 4 000 h
|
1,50 Ct/kWh
|
210,00
|
20
|
16
|
4
|
bei 5 000 h
|
0,50 Ct/kWh
|
87,00
|
8
|
6
|
2
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Hier können Sie den Fragebogen zur Förderung eines Klein-BHKW herunterladen