Pflanzenöl-BHKW-Förderprogramm
der Elektrizitätswerke Schönau (EWS)


Die EWS wollen mit ihrem Förderprogramm Menschen ermuntern und unterstützen, in nachhaltige ökologische Stromproduktion zu investieren. Damit sich aber die Wirtschaftlichkeit und die ausreichende Gewinnerzielungsabsicht der Investition gegenüber dem Finanzamt (Abschreibung) darstellen lässt, sind gerade bei kleineren BHKW-Anlagen diese zusätzlichen Vergütungen notwendig.


Wie fördert die EWS ?


Unsere Förderung besteht in einer zusätzlichen Vergütung für den ins Stromnetz eingespeisten Strom. D.h. Sie speisen den Strom in das Netz Ihres Netzbetreibers ein und bekommen dafür die Grundvergütungen - von uns bekommen Sie noch eine Zusatzvergütung geschenkt.


Woher kommen die Fördergelder ?


Jede Kilowattstunde Schönauer Stroms enthält den so genannten Schönauer Sonnencent, mit dem der „Fördertopf“ gespeist wird. Der Sonnencent beträgt 0,5 Cent/kWh (bei Tarifkunden) und kann wahlweise erhöht werden. Der EWS-Strom stammt aus ökologischer Stromproduktion (Wasserkraft und Kraft-Wärme-Kopplung) und aus Stromproduktionsanlagen, an denen keine Atomkraftwerksbetreiber oder deren Tochterunternehmen beteiligt sind. Mit Hilfe des Förderprogramms werden (Stand August 2008) bereits an ca. 1200 Standorten in Deutschland neue Stromproduktionsanlagen unterstützt.


Förderung:


Die Höhe der Förderung wird bei Pflanzenöl BHKW im Einzelfall berechnet. Grundlage hierfür ist Ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung, um deren Zusendung wir Sie bitten. Erfahrungsgemäß ist eine Förderung zwischen 7-9 Cent/kWh erforderlich.


Kriterien zur Aufnahme in das Förderprogramm


1. Es müssen Neuanlagen sein, die Förderung muss vor Installation beantragt werden.
2. Der Geförderte muss EWS-Stromkunde sein.
3. Für eine Förderung von z.B. 8 Cent/kWh müssen ca. 20 Neukunden geworben werden.


Hier können Sie den Fragebogen zur Förderung eines Klein-BHKW herunterladen