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Solarstromförderung aktuellStand: 01. Januar 2012 Foto: Fronius/IBC Solar
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| Gebäudeanlagen bis 30 kWp |
24,43 Cent je kWh |
| Gebäudeanlagen ab 30 kWp |
23,23 Cent je kWh |
| Gebäudeanlagen ab 100 kWp |
21,98 Cent je kWh |
| Gebäudeanlagen ab 1.000 kWp |
18,33 Cent je kWh |
| Freifläche | 21,11 Cent je kWh |
| Freifläche auf Konversionsflächen | 22,07 Cent je kWh |
| Freifläche auf Ackerland | keine Vergütung |
| Direktverbrauch Gebäudeanlagen bis 30 kWp |
8,05 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 6,85 Cent je kWh |
| Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 30 kWp | 12,43 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 11,23 Cent je kWh |
| Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 100 kWp |
9,98 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 5,60 Cent je kWh |
| Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 500 kWp |
keine Vergütung |
Die Vergütungen für den Direktverbrauch werden weiterhin nach dem Anteil des selbst verbrauchten Stroms an der gesamten Solarstromerzeugung differenziert. Für Strommengen, die oberhalb eines Direkt- verbrauchsanteils von 30 % liegen, gelten höhere Vergütungen. Ein Direktverbrauchsanteil über 30 % ist jedoch i.d.R. nur bei sehr kleinen Anlagen oder mit höherem technischem Aufwand erreichbar.
Ab dem 1.1.2012 nicht mehr vergütungsfähig sind solche Konversionsflächen, die als Nationalparks und Na- turschutzgebiete ausgewiesen sind.
Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt der BSW-Solar keine Gewähr.
Aktueller Stand: 20. Januar 2011, Quelle: http://www.solarwirtschaft.de



