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Solarstromförderung aktuell

Stand: 01. Januar 2012

Foto: Fronius/IBC Solar


Übersicht Veränderungen in der Einspeisevergütung per 1.1.2012

 

 

Gebäudeanlagen
bis 30 kWp
24,43 Cent je kWh
Gebäudeanlagen
ab 30 kWp
23,23 Cent je kWh
Gebäudeanlagen
ab 100 kWp
21,98 Cent je kWh
Gebäudeanlagen
ab 1.000 kWp
18,33 Cent je kWh
Freifläche 21,11 Cent je kWh
Freifläche auf Konversionsflächen 22,07 Cent je kWh
Freifläche auf Ackerland keine Vergütung
Direktverbrauch Gebäudeanlagen
bis 30 kWp
8,05 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 6,85 Cent je kWh
Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 30 kWp 12,43 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 11,23 Cent je kWh
Direktverbrauch Gebäudeanlagen
ab 100 kWp
9,98 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 5,60 Cent je kWh
Direktverbrauch Gebäudeanlagen
ab 500 kWp
keine Vergütung

Die Vergütungen für den Direktverbrauch werden weiterhin nach dem Anteil des selbst verbrauchten Stroms an der gesamten Solarstromerzeugung differenziert. Für Strommengen, die oberhalb eines Direkt- verbrauchsanteils von 30 % liegen, gelten höhere Vergütungen. Ein Direktverbrauchsanteil über 30 % ist jedoch i.d.R. nur bei sehr kleinen Anlagen oder mit höherem technischem Aufwand erreichbar.

Ab dem 1.1.2012 nicht mehr vergütungsfähig sind solche Konversionsflächen, die als Nationalparks und Na- turschutzgebiete ausgewiesen sind.

Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt der BSW-Solar keine Gewähr.

Aktueller Stand: 20. Januar 2011, Quelle: http://www.solarwirtschaft.de